1. Vertragsparteien
(1) Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber (Kunde) und der Büroservice LeBureau, Gerlinde Bechtold, Ulrichweg 21/1, 71120 Grafenau (Auftragnehmer).
(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag sich Dritter zu bedienen. Dieses begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung des Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.
2. Vertragsgrundlage
(1) Grundlage aller vertraglichen Beziehungen (Angebote, Leistungen, Lieferungen, etc.) des Auftragsnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Sie gelten durch die Auftragserteilung und die Auftragsbestätigung als vereinbart.
3. Angebote, Auftragsbestätigung, Vertragsabschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind immer freibleibend und unverbindlich.
(2) Falls nicht anderweitig abgestimmt, ist die Auftragsbestätigung für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung verbindlich.
(3) Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftragsgeber von dieser Kenntnis nehmen kann.
(4) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags seitens des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in schriftlicher Form.
4. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang
(1) Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Auftragsgebers verfassten Dokumente nicht verantwortlich. Die Leistungen des Auftragsnehmers erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers. Der Auftraggeber führt seine Vorhaben in alleiniger Verantwortung durch. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis im Zusammenhang mit der zu erbringenden Leistung.
(2) Sollten sich während der Leistungserbringung die Angaben des Auftraggebers ändern, sind auf Basis dieser neue Vertragsverhandlungen notwendig.
5. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen seitens des Auftraggebers rechtzeitig und im erforderlichen Umfang, für den Auftragnehmer unentgeltlich, erbracht werden.
(2) Alle Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen technisch und inhaltlich einwandfrei sein. Ist das nicht der Fall, ersetzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche aus der Benutzung dieser Datenträger entstandenen Schäden und stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter frei.
(3) Von allen dem Auftragnehmer überlassenen Datenträgern und Unterlagen behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer bei eventuellem Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann.
(4) Hält der Auftraggeber sich nicht an seine Mitwirkungspflicht, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.
6. Lieferung, Fristen, Termine
(1) Die Lieferungen erfolgen auf dem vorab vereinbarten Übertragungsweg. Der Auftragnehmer haftet nur für die ordnungsgemäße Absendung der Daten. Verlust, Verstümmelung oder Verfälschung der Daten bei der Übertragung sind alleiniges Risiko des Auftraggebers, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit seitens des Auftragnehmers beruhen. Das Gleiche gilt bei anderweitiger Lieferung.
(2) Vertraglich genannte Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine und Fristen unverbindlich.
(3) Kommt der Auftragnehmer in Verzug, ohne grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz, oder tritt Unmöglichkeit der Leistungserbringung durch Betriebsstörungen, höhere Gewalt, etc. ein, so ist der Ersatz des mittelbaren Schadens ausgeschlossen und die Frist wird angemessen verlängert.
7. Zahlungsbedingungen
(1) Die Leistungsvergütung ist im Vertrag vereinbart. Zahlungen haben in der Währung zu erfolgen, in der die Rechnungssumme ausgewiesen ist. Porto, Verpackung, Transportkosten (z. B. Kurierfahrten) und Versicherungen gehen auf Kosten des Auftraggebers.
(2) Die Zahlung der Rechnung erfolgt nach Rechnungslegung in bar oder per Überweisung. Die Rechnungssumme ist bei Überweisungen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Rechnungsbetrag verfügen kann.
(4) Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsmodalitäten sowie Umstände, die dem Auftragnehmer erst nach Abschließen des Vertrags bekannt werden und annehmen lassen, dass der Auftraggeber nicht rechtzeitig oder vollständig zahlen wird, berechtigt den Auftragnehmer, sofortige Sicherheitsleistung für alle Forderungen aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf Fälligkeit zu verlangen und bis zur Leistung der Sicherheit die Arbeiten am Liefergegenstand einzustellen.
(5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung, auch wenn Gegenansprüche oder Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.
8. Urheberrechte, Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Leistungen (Briefbögen, Formulare, Anschreiben etc.) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Die Produkte, die vom Auftragnehmer hergestellt wurden, dürfen weder vom Kunden noch von Dritten kopiert oder nachgedruckt werden.
(2) Es wird vorausgesetzt, dass bei allen dem Auftragnehmer übergebenen Arbeiten, dem Auftraggeber die Urheber- bzw. Reproduktionsrechte zustehen. Eine Haftung, die aus der Missachtung solcher Rechte seitens des Auftraggebers entsteht, wird abgelehnt.
9. Leistungsmängel, höhere Gewalt, Haftung
(1) Leistungsmängel können nur anerkannt werden, wenn diese innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich dem Auftragnehmer angezeigt werden. Es dürfen an der erbrachten Leistung keine Veränderungen vorgenommen werden. Andernfalls entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Ersatz oder Nachbesserung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nacharbeit oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung zu verlangen.
10. Vertraulichkeit, Datenschutz
(1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtungen gelten auch für etwaigen Mitarbeiter und für Dritte.
(2) Angebote und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
(3) Der Auftragnehmer hat Dritte, die er zur Abwicklung des Vertrag einsetzt, auf das Datengeheimnis hinzuweisen.
(4) Der Auftragnehmer ist bemüht, die ihm überlassenen Daten, vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird ausdrücklich auf das verbleibende Risiko hingewiesen.
11. Widerrufsrecht
(1) Der Auftraggeber kann innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Auftragsbestätigung in schriftlicher Form vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Der Widerruf ist schriftlich per Post oder per E-Mail zu erklären. Es genügt die Absendung innerhalb der Frist.
(2) Der Auftragnehmer hat das Recht, die vereinbarten Leistungen vor Ablauf der Widerrufsfrist zu beginnen. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, stimmt der Auftraggeber einer sofortigen Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zu.
12. Kündigung
(1) Der Auftraggeber ist auch nach Ablauf der Widerrufsfrist berechtigt, den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall hat er für die bis dahin angefallenen Kosten aufzukommen und die angefangene Dienstleistung zu bezahlen.
(2) Aufwendungen beauftragter Dritter sind jedoch vollständig nach deren AGB zu begleichen. Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Auftraggeber alle dahin fertiggestellten sowie alle ihm eigenen Unterlagen zurück.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die geschuldete Leistung unzumutbar geworden ist. Den Auftragnehmer trifft die Beweislast.
13. Sonstiges
(1) Preisänderungen, Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer bleiben vorbehalten.
14. Anwendbares Recht
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Es gelten die Bestimmungen des BGB.
(2) Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Grafenau. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftspartnerschaft ist Böblingen.
Stand: Juli 2010
Informationen erhalten Sie unter Telefon:
+49 7033/30 96 24
info@bueroservice-le-bureau.de
